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AGB für Tagesfahrten

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Omnibusverkehr Spillmann GmbH (nachfolgend „Spillmann“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

1. Stellung von Spillmann; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1. Spillmann erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Spillmann und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Spillmann getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Spillmann anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Spillmann ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Spillmann. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von Spillmann Anwendung.

 

2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers

2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Spillmann und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Spillmann vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme
der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Spillmann zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Spillmann zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Spillmann informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch oder schriftlich über die Abfahrtszeiten.

2.3. Spillmann weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

 

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von Spillmann besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Spillmann, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Spillmann nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Spillmann. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Spillmann vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

 

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der Fahrpreis ist bis spätestens 7 Tage vor Fahrtantritt zu entrichten, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Fahrpreis sofort zahlungsfällig.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und Spillmann zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Spillmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

 

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von Spillmann zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Spillmann zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Spillmann hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Spillmann durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

 

6. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

6.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Spillmann nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden beim RV wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

 

Zugang vor Reisebeginn Entschädigung in %
des Reisepreises
bis 30. Tag 10 %
29. bis 15. Tag 25 %
14. bis 08. Tag 50 %
07. bis 01. Tag 80 %
Nichtanreise 100 %

6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Spillmann nachzuweisen, dass Spillmann überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.

6.4. Spillmann behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Spillmann nachweist, dass Spillmann wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht Spillmann einen solchen Anspruch geltend, so ist Spillmann verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Spillmann sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

 

7. Haftung von Spillmann; Versicherungen

7.1. Eine Haftung von Spillmann für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Spillmann nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

7.2. Spillmann haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Spillmann ursächlich oder
mitursächlich war.

7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

 

8. Rücktritt von Spillmann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. Spillmann kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Spillmann muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) Spillmann hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Spillmann ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Spillmann später als 7 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

8.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

9. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Spillmann findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Spillmann nur am Sitz von Spillmann verklagen.

9.2. Für Klagen von Spillmann gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Spillmann vereinbart.

9.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Spillmann anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

9.4. Spillmann weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Spillmann nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Spillmann verpflichtend würde, informiert Spillmann die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Spillmann weist für alle Verträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.

 

10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

 

© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018

 

Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Omnibusverkehr Spillmann GmbH
Geschäftsführer: Dipl.-Verkehrsbetriebswirt Bülent Menekse
Amtsgericht Stuttgart HRB 300358
Gustav-Rau-Straße 24
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: 07142-9788-0
Telefax: 07142-9788-97
reisen@spillmann.de

Stand: Juni 2020